Grundsteuer-Update für Senftenberg
14. März 2025
Die Stadt Senftenberg bereitet sich auf die Grundsteuerreform vor. Ab 2025 gelten bundesweit neue Regelungen zur Berechnung der Grundsteuer. Um Einnahmeverluste zu vermeiden, will die Stadt die Hebesätze anpassen. Vor allem für Eigentümer von Wohnimmobilien könnten sich Veränderungen ergeben.
Am 9. April 2025 entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die geplanten Änderungen. Die Verwaltung empfiehlt, die Grundsteuer A bei 280 Prozent zu belassen, aber die Grundsteuer B von 385 Prozent auf 435 Prozent anzuheben. Die Stadt betont jedoch, dass die Reform keine versteckte Steuererhöhung sei – für manche wird es teurer, andere könnten sogar weniger zahlen.
Warum steigen die Hebesätze?
- Bisherige Einheitswerte und Messbeträge verlieren zum 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit.
- Die Neuberechnung der Grundsteuerwerte durch das Finanzamt erfordert eine Anpassung der Hebesätze.
- Ziel ist eine „aufkommensneutrale“ Grundsteuer – die Stadt will ihre Einnahmen stabil halten.
Die Berechnungen beruhen auf den Daten des Finanzamts Calau. Die Stadt muss die Hebesätze anpassen, damit sie weiterhin die gleichen Steuereinnahmen erzielt. Ohne eine Erhöhung könnte ein Defizit im Haushalt entstehen.
Wer muss künftig mehr zahlen?
- Eigentümer von Einfamilienhäusern könnten höhere Abgaben erwarten, wenn der neu berechnete Grundsteuermessbetrag steigt.
- Für Wohnungsbesitzer oder Mieter kann sich durch Umlagen ebenfalls eine Erhöhung ergeben.
- Für einige Grundstücksbesitzer könnten die Abgaben auch sinken – je nach Berechnung des Finanzamts.
Die Stadt wird voraussichtlich Ende April oder Anfang Mai 2025 neue Grundsteuerbescheide verschicken. Wer per Lastschrift zahlt, sollte seine SEPA-Mandate prüfen, da durch die neuen Werte Anpassungen notwendig sein könnten.
Wichtige Änderung für Pächter von Garagen und Gartenlauben
- Für Garagen und Gartenlauben auf fremdem Grund ändert sich die Steuerpflicht.
- Ab 2025 sind nicht mehr die Nutzer, sondern die Eigentümer der Grundstücke steuerpflichtig.
- Für viele Pächter entfällt die bisherige Steuerpflicht, stattdessen müssen Grundstückseigentümer zahlen.