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Brandenburg fördert Schienengüterverkehr

21. Februar 2025


Das Land Brandenburg investiert in eine umweltfreundlichere und leistungsfähigere Schieneninfrastruktur. Die überarbeitete Förderrichtlinie zur Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) tritt am 20. Februar 2025 in Kraft und gilt bis Ende 2028. Ziel ist es, Gütertransporte effizienter und nachhaltiger zu machen.

Was wird gefördert?
Ausbau von Logistikzentren, Häfen und Bahn-Anlagen für den kombinierten Verkehr
Neubau und Erweiterung von Schieneninfrastruktur für den Güterverkehr
Machbarkeitsstudien & Konzepte zur besseren Vernetzung der Verkehrsträger

Wer kann Fördermittel beantragen?
Kommunale Gebietskörperschaften
Betreiber von Schieneninfrastruktur (öffentlich & privat)

Verkehrsminister Detlef Tabbert betont: „Brandenburg setzt auf nachhaltige Transportlösungen. Die Förderung verbessert die Schienenlogistik und reduziert Verkehrsbelastung auf Straßen.“

Eine wesentliche Neuerung ist der Bürokratieabbau: Die Grenze für baufachliche Prüfungen wurde von 1 auf 1,5 Millionen Euro angehoben. Dadurch können mehr Projekte schneller realisiert werden.

Warum ist das wichtig?
Brandenburg will den Schienengüterverkehr stärken, um mehr Güter von der Straße auf die Schiene zu bringen – für mehr Klimaschutz und weniger Stau.

Weitere Infos zur Förderung gibt es im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 8 vom 19. Februar 2025.


Die Pressemitteilung

Land fördert Investitionen in die Schienengüterinfrastruktur
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)“ überarbeitet. Die Richtlinie wird im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 8 vom 19. Februar 2025 veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft. Verkehrsminister Detlef Tabbert: „Der Güterverkehr ist in den
vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gewachsen und er wird dies auch weiterhin tun. Brandenburg will das Wachstum jedoch so gestalten, dass der Güterverkehr für alle Beteiligten bezahlbar bleibt
und zugleich Nachteile für die Natur und die Menschen so gering wie möglich bleiben. Über die Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur haben wir bereits ein gutes Instrument bei
der Hand, um Kommunen zu unterstützen, den Güterverkehr nachhaltig zu gestalten und die Versorgungssicherheit erhöhen. Um die Inanspruchnahme zu erleichtern, heben wir die Erforderlichkeit der baufachlichen Prüfung von einer Million Euro auf 1,5 Millionen Euro.“
Die Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)“ in der Fassung von 10. September 2019 wurde überarbeitet. Sie tritt nach der Veröffentlichung am 20. Februar 2025 in Kraft. Die Förderrichtlinie hat eine Gültigkeitsdauer bis zum 31. Dezember 2028.

Die Richtlinie hat zum Ziel, den intermodalen Gütertransport im Land
Brandenburg zu stärken. Gefördert werden die Erschließung von
Logistikzentren, Häfen und Standorten mit Anlagen des kombinierten
Verkehrs sowie die Erarbeitung von Konzepten oder Projekten zur
Beseitigung von Engpässen und zur Verzahnung der Verkehrsträger.


Wer wird gefördert?
– kommunale Gebietskörperschaften
– öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur


Was wird gefördert?
– Eisenbahninvestitionen, zum Beispiel Neubau, Erweiterung und
Ersatz bestehender Schieneninfrastruktur und Anlagen des
Eisenbahngüterverkehrs oder des Kombinierten Verkehrs

– Konzepte/ Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung und
Verzahnung der Verkehrsträger sowie für eine leistungsfähige
digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik


Was wird nicht gefördert?
– passiver Schallschutz
– Kostenanteile, die nicht dem Güterverkehr zugeordnet werden können
– die Unterhaltung von Anlage


Die Richtlinie beinhaltet folgende Neuerungen:
– Bürokratieabbau- Anhebung der Wertgrenze der baufachlichen Prüfung von einer Millionen Euro auf 1,5 Millionen
Euro
– Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
– Aktualisierung bezüglich des Standes der Technik
– Vereinheitlichung von Zweckbindungsfristen bei Bundes- und Landesförderung


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