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Artikel vom: 23.12.2011
Sexualstraftäter aus Großräschen muss nicht in Sicherheitsverwahrung
Landgericht wieß entsprechenden Antrag ab
Ein Sexualstraftäter aus Großräschen muss nach Verbüßung seiner Strafe nicht in Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Cottbus hat in dieser Woche einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Steffen K. hatte im Juli 2010 auf einem Friedhof in Großräschen mit Gewalt versucht, eine Frau zu sexuellen Handlungen zu nötigen. Dem damaligen Lebensgefährten des Opfers gelang es, den Täter zu vertreiben. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes hatte den Angeklagten im Februar 2011 zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Weil der heute 45-Jährige in der Vergangenheit schon mehrfach Mädchen und Frauen zu seiner Trieb-befriedigung missbraucht hatte, verfügten die Richter nach Verbüßung der Strafe die Unterbringung des vorbestraften Mannes in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof bestätigte in einem Revisionsverfahren zwar die Haftstrafe, hob aber die Anordnung des Maßregelvollzuges auf. Quelle:
Radio Cottbus












