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Artikel vom: 01.12.2011
Saison-Kurzarbeiter-Geld
Betriebe können es nutzen
Cottbuser Baubetreibe sollen im Winter auf witterungsbedingte Kündigungen verzichten. Das fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Als Alternative gibt es das so genannte Saison-Kurzarbeitergeld, welches Firmen aus den Bereichen Bau, Dachdeckerhandwerk, Gerüstbau, sowie Garten- und Landschaftsbau beantragen können. Im Falle eines witterungsbedingten Auftragsrückganges zahlt die Bundesagentur für Arbeit den Beschäftigten von Dezember bis März ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns. Im letzten Winter haben nach Angaben der Gewerkschaft nur 9 Cottbuser Betriebe dieses Angebot wahr genommen. Quelle:
Radio Cottbus












