Neue Regelung für die Fahrerlaubnis bei Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen
Engpässe beim Führen von Einsatzfahrzeugen werden vermieden

Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes in Brandenburg dürfen zukünftig auch Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 t fahren. Dies entschied gestern das Brandenburger Kabinett in Potsdam. Voraussetzung zum Erhalt dieser Fahrerlaubnis ist der zweijährige Besitz eines PKW-Führerscheins. Bisher durften die Fahrer mit einem normalen PKW-Führerschein nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen bewegen. Im Ernstfall musste man also mit Engpässen an zugelassenen Fahrzeugführern rechnen. Mit dem neuen Gesetzesbeschluss ist die Einsatzfähigkeit der Kräfte im Brand- und Katastrophenfall gesichert.
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