
AGB
Gewinnspielregeln
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Lokalradio Cottbus GmbH (94.5 Radio Cottbus):
§ 1 Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
§ 2 94.5 Radio Cottbus darf Name und aufgezeichnete Äußerungen des Mitspielers unbegrenzt für sich und seine Werbezwecke verwenden. Der Hörer tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an das Programm von 94.5 Radio Cottbus ab.
§ 3 Um allen Hörern dieselbe Chance zu geben, bei telefonischen Gewinnspielen durchzukommen, verwendet 94.5 Radio Cottbus bei hochpreisigen Gewinnen einheitliche Telefonnummern, die mit der Zahlenfolge 01378 oder 01805 beginnen. Ein Gespräch über diese Telefonnummern kostet einheitlich 50 Cent für die 01378-Rufnummer und 14 Cent für die 01805-Rufnummer pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom (bitte Festnetz nutzen - Mobil viel teurer! Genaue Preise bitte beim Anbieter erfragen!). Aus statistischen Gründen kann auch dann die Telefongebühr anfallen, wenn kein Gewinnergespräch geführt wird. Hiermit ist der Mitspieler einverstanden.
§ 4 Zu gewinnen ist der jeweils von Moderatoren oder anderen Sprechern im Programm ausgelobte und bezeichnete Preis. Weiterführende Leistungen wie z.B. Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Übernachtung, Verpflegung, Spesen usw. sind nur dann im Preis inbegriffen, wenn diese Leistungen bei der Verlosung / beim Gewinnspiel im Programm von 94.5 Radio Cottbus (oder auf www.radio-cottbus.de) genannt wurden.
§ 5 Mitarbeiter von 94.5 Radio Cottbus und den Kooperationspartnern des Gewinnspiels sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
§ 6 94.5 Radio Cottbus ist bemüht, stets technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Jedoch kann aus evtl. auftretenden technischen Problemen oder versehentlich falschen Aussagen der Moderatoren kein Anspruch des Teilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.
§ 7 Preise von Gewinnspielen auf 94.5 Radio Cottbus werden häufig von Drittfirmen und Kooperationspartner gesponsert und von diesen Sponsoren nach dem Spiel selbst zugestellt. 94.5 Radio Cottbus kann deshalb keine Verantwortung für eine schnelle Gewinnzustellung übernehmen. 94.5 Radio Cottbus kann auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, falls ein Sponsor zahlungsunfähig wird oder mit der Gewinnzusage in Verzug gerät.
§ 8 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sachpreise können nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Bei mehreren richtigen Antworten o.ä. entscheidet das Los.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Aufträge gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von Lokalradio Cottbus GmbH (folgend „94.5 Radio Cottbus“). Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Aufträge werden nur für namentlich bezeichnete Werbungstreibende angenommen. Sie werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch 94.5 Radio Cottbus verbindlich. Der Auftraggeber kann in einer Frist von 10 Werktagen nach Vertragsabschluß schriftlich zurücktreten. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
94.5 Radio Cottbus behält sich auch bei rechtverbindlich angenommenen Aufträgen vor, die Ausstrahlung – auch einzelner Werbespots- wegen ihrer Herkunft, ihres Inhaltes, ihrer Form oder ihrer technischen Qualität nach einheitlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ausstrahlung für den Sender unzumutbar ist. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. In diesen Fällen hat der Kunde Anspruch auf die Rückzahlung des Grundpreises. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden aus dem Auftrag einzelne Sendungen weitergeführt so sind diese vom Kunden zu zahlen. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung gemäß der jeweiligen Preisliste.
Produktions- und sonstige Kosten werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es wird die von 94.5 Radio Cottbus anlässlich der Sendung ermittelte Zeit für die Berechnung des Sekundenpreises der jeweiligen Ausstrahlung zugrunde gelegt.
Aufträge werden innerhalb eines Jahres abgewickelt. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Die Aufträge werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet und monatlich im Voraus erstellt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechungsdatum ohne Abzug fällig, spätestens jedoch vor der ersten Ausstrahlung. Bei Zahlung innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum eingehend bei 94.5 Radio Cottbus oder bei Bankeinzug erhält der Auftraggeber 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsen sowie Einziehungskosten berechnet. 94.5 Radio Cottbus behält sich für diesen Fall vor, die weitere Durchführung des Werbeauftrags zurückzustellen sowie den ihr durch die Rückstellung entstanden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Durch die Zurückstellung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können – eine Agenturvergütung. Diese von 94.5 Radio Cottbus anerkannten Agenturen oder Werbemittler erhalten bei Anlieferung sendefähiger Werbespots eine Vergütung in Höhe von 15% auf die Nettorechungsbeträge. Agenturvergütungen werden gewährt, wenn die Agentur selbst der Auftraggeber ist. Die Weitergabe der Mittlerprovision ganz oder teilweise an Kunden ist unzulässig. Die Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten oder Abrechnungen an die jeweils gültige Preisliste zuhalten.
Die vereinbarten Sendezeiten werden eingehalten, wobei jedoch eine Gewähr für die Ausstrahlung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Zeitzone oder in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben wird. Konkurrenzausschluss kann in keinem Fall wirksam werden. Fällt eine Werbesendung aus Programm –oder technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt, Streik, oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aus, so wird sie nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt.
Kann die Sendung weder vorverlegt noch nachgeholt werden, hat der Auftraggeber unter Ausschluss weiterer Ansprüche Anspruch auf die Rückzahlung des Grundpreises. Fallen ein oder mehrere Sender ganz oder teilweise aus, so hat der Auftraggeber unter Ausschluss weitergehender Ansprüche Anspruch auf Erstattung des anteiligen Grundpreises. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Sendeunterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten erhalten die Bestimmung zur Auftragsabwicklung. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet geliefert oder qualitativ mangelhaft sind oder falsch gekennzeichnet sind, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt die Gefahr, bei der Übermittlung von Sendeunterlagen und Sendematerial. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Hörfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zuverlässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt 94.5 Radio Cottbus von Ansprüchen aller Dritter frei.
Änderungen der Preislisten sind jederzeit möglich. Für bestätigte Sendeaufträge sind die Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor Ausstrahlung angekündigt wurden. Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden muss. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rabatte werden gemäß Rabattstafel gewährt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend entsprechend des tatsächlich realisierten Schaltvolumens verrechnet. Verbundwerbung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 94.5 Radio Cottbus ist zur Erhebung eines Verbundzuschlages berechtigt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Sendeunterlagen endet nach deren Umspielung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden die Sendeunterlagen auf Gefahr des Auftraggebers auf dem Postwege zurückgesandt. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Berlin.
Lokalradio Cottbus GmbH
Schlosskirchplatz 3
03046 Cottbus



